Wer seine Berufsausbildung besonders erfolgreich abschließen konnte, kann sich bei der weiteren beruflichen Qualifizierung durch ein Weiterbildungsstipendium unterstützen lassen. Das Stipendium fördert Lehrgänge und fachübergreifende Weiterbildungen und richtet sich damit an engagierte Fachkräfte unter 25 Jahren. Bis zu drei Jahre sind Elternzeit oder Freiwilligendienste anrechenbar. Dabei sind auch Arbeitslose und Selbständige förderfähig.
Das Weiterbildungsstipendium ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF). Ansprechpartner ist die Institution, die den Ausbildungsvertrag unterzeichnet hat, also meist eine Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer.
Nicht zu verwechseln ist das Weiterbildungsstipendium mit dem Aufstiegsstipendium, welches besonders engagierten Fachkräften nach Antrag bei der Stiftung Begabtenförderung ein Erststudium (Vollzeit) ermöglichen soll.