Ausbildereignung

Dass bei einem Ausbilder oder einer Ausbilderin die persönliche oder fachliche Eignung vorliegen müssen, regelt das Berufsbildungsgesetz (BBiG) im § 28: Auszubildende darf demzufolge nur einstellen, wer persönlich geeignet ist. Auszubildende darf nur ausbilden, wer persönlich und fachlich geeignet ist. Wer fachlich nicht geeignet ist oder wer nicht selbst ausbildet, darf Auszubildende nur dann einstellen, wenn er persönlich und fachlich geeignete Ausbilder oder Ausbilderinnen bestellt, die die Ausbildungsinhalte in der Ausbildungsstätte unmittelbar, verantwortlich und in wesentlichem Umfang vermitteln. Unter der Verantwortung des Ausbilders oder der Ausbilderin kann bei der Berufsausbildung mitwirken, wer selbst nicht Ausbilder oder Ausbilderin ist, aber abweichend von den besonderen Voraussetzungen des § 30 die für die Vermittlung von Ausbildungsinhalten erforderlichen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt und persönlich geeignet ist. Maßgeblich ist dann die Ausbildereignungs-Verordnung.

Bei der zuständigen IHK helfen die Ausbildungsberater/innen weiter. Erste Informationen finden sich auf der Webseite der IHK Rostock. IHK-Bildungspartner, wie das Haus der Wirtschaft Bildungszentrum in Stralsund, unterstützen durch sogenannte AEVO-Kurse, die Ausbildung der Ausbilder.

 

 

Ausbildereignungs-Verordnung

Die Ausbildereignungs-Verordnung (AusbEignV) ist eine Verordnung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und legt fest, welche Voraussetzungen eine Person mitbringen muss, um als Ausbilder im Sinne des Berufsbildungsgesetzes zugelassen zu werden. Wer also selber oder durch Mitarbeiter/innen die Ausbildung und damit den Fachkräftenachwuchs in die eigenen Hände nehmen möchte, sollte einen AEVO-Kurs einplanen. Solche Vorbereitungslehrgänge zur Ausbildereignungsprüfung vermitteln, welche persönlichen und fachlichen Fähigkeiten Ausbilder/innen mitbringen müssen, gehen aber auch auf die rechtlichen Grundlagen und Techniken der Vermittlung von Ausbildungsinhalten ein. Während eines Präsenzkurses können sich in der Ausbildung tätige Personen aus Stralsund sowie Vorpommern-Rügen kennenlernen und austauschen. Größere Unternehmen können die AEVO-Kurse auch als Firmenschulung buchen und gleich mehrere Mitarbeiter zum Ausbilder qualifizieren.

berufsbegleitender Kurs in Stralsund

Link zum Text der AusbEignV

Hinweise zur Ausbildereignungsprüfung (AEVO) der IHK-Rostock