Jeweils Mittwochs, den 19.03.2025, 26.03.2025, 02.04.2025, 09.04.2025, 16.04.2025, 23.04.2025
Termine: Mittwoch, 19.03.2025 bis 23.04.2025, ab 17:00 Uhr, bis 20:15 Uhr
Kosten: 595,00 € (zzgl. Prüfungs- und Lernmittelkosten)
Referent: Frau Dr. Zielske
Ausbilderinnen und Ausbilder haben maßgeblichen Einfluss auf die Qualität in der Beruflichen Bildung. Die Ausbildereignungsverordnung (AEVO) regelt, über welche Kenntnisse sie verfügen müssen und wie diese nachzuweisen sind.
Ausbilden darf nur, wer persönlich und fachlich dazu geeignet ist. So legt es das Berufsbildungsgesetz (BBiG) in § 28 fest.
Dabei gilt als persönlich nicht geeignet, wer Kinder und Jugendliche nicht beschäftigen darf oder wer wiederholt oder schwer gegen das BBiG oder auf dessen Grundlage erlassenen Vorschriften und Bestimmungen verstoßen hat (§ 29 BBIG).
Als fachlich geeignet gilt, wer die beruflichen sowie die berufs- und arbeitspädagogischen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt, die für die Vermittlung der Ausbildungsinhalte erforderlich sind (§ 30 BBIG). Die berufliche Eignung kann über eine abgeschlossene Berufsausbildung oder ein abgeschlossenes Studium in einer dem Ausbildungsberuf entsprechenden Fachrichtung nachgewiesen werden.
Zur fachlichen Eignung gehören aber auch die berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse. Worin diese konkret bestehen und wie der Nachweis hierfür erbracht werden kann, gibt die Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) vor, die auf der Basis des Berufsbildungsgesetzes veröffentlicht wurde.
Danach umfasst die berufs- und arbeitspädagogische Eignung die Kompetenz zum selbstständigen Planen, Durchführen und Kontrollieren der Berufsausbildung in den Handlungsfeldern:
- Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen,
- Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken,
- Ausbildung durchführen und
- Ausbildung abschließen.
Ob Kenntnisse in diesen vier Themenfeldern vorliegen, wird im Rahmen einer Ausbildungseignungsprüfung ermittelt. Diese wird durch die zuständigen Stellen vorgenommen. Die für die Prüfung relevanten Kenntnisse werden in sogenannten „Ausbildung der Ausbilder“-Kursen (AdA-Kurse) vermittelt.
Der Kurs bereitet Sie zielgenau auf die IHK-Prüfung nach AEVO vor. Wir arbeiten mit „Blended learning“ und kombinieren traditionelle Präsenzveranstaltungen (30 Stunden) mit den modernen Formen des e-learnings (ca. 55 Stunden Selbststudium). Das E-Learning wird über www.ihk-akademie-digital.de umgesetzt.
Die Teilnahmegebühr beträgt: € 595,- ohne Förderung zzgl. Prüfungsgebühren von ca. 170 ,00 € und Literaturkosten von ca. 55,00 €.
Eine Förderung über die Bundesagentur für Arbeit oder das Jobcenter ist möglich.
Wir möchten ausdrücklich darauf hinweisen, dass die Anmeldung zur IHK Prüfung durch die Teilnehmer rechtzeitig in Eigenregie erfolgen muss.
- Prüfungstermin: 06.05.2025 (Anmeldeschluss bei IHK ist der 01.03.2025)
- Prüfungstermin: 03.06.2025 (Anmeldeschluss bei IHK ist der 01.04.2025)